Anmeldungsmodalitäten

Die Psychotherapie ist Bestandteil des Leistungskataloges der gesetzlichen und zum Teil der privaten Krankenversicherungen sowie der regionalen Beihilfestellen.

Bei entsprechender Indikation werden die Kosten einer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie von den Krankenkassen und Beihilfestellen übernommen.

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung können sich die Eltern bzw. der/ die Sorgeberechtigte(n) direkt an den Psychotherapeuten wenden – auch ohne Überweisung des Haus- bzw. Kinderarztes. Mitzubringen ist die Krankenversichertenkarte.