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Welche Ursachen haben psychische Störungen bei Kindern und Jugendlichen?

Die seelischen Nöte von Kindern und Jugendlichen unterscheiden sich von den emotionalen Leiden Erwachsener. Kinder und Jugendliche geraten schneller aus dem Gleichgewicht als Erwachsene. Schwere Krankheiten, ständige Konflikte oder gar Gewalt im Elternhaus, Trennung und Verlust von Vater oder Mutter sind für Kinder und Jugendliche ganz erhebliche Belastungen. Kinder und Jugendliche sind zudem in einer Lebensphase, in der sie sich schnell entwickeln und stän­dig neue Herausforderungen meistern müssen. Meist gelingt diese dauernde Veränderung, ab und zu geraten Kinder und Jugendliche auch in Krisen und bleiben in ihrer Entwicklung zurück. Auch holprige Strecken und Sackgassen sind wichtige Erfahrungen, aus denen Kinder und Jugendliche für ihr Leben lernen. Bisweilen gelingt es ihnen jedoch nicht, diese kritischen Situationen gut zu verarbeiten. Mitunter können die Belastungen zu groß sein und zu seelischen Störungen und Erkrankungen füh­ren. Ursächlich können für psychische Störungen auch genetische Faktoren und Veränderungen im Kör­per- / Hirnstoffwechsel eine Rolle spielen. Auch die Art, wie in der Familie mit Problemen umgegangen wird, kann dazu beitragen, wie schwerwiegend eine Störung beim Kind oder Jugendlichen verläuft.

Was ist Psychotherapie?

Nach dem Psychotherapeutengesetz ist Psychotherapie „jede mittels wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist“. Psychotherapie hat demzufolge den Zweck, psychische Störungen zu lindern und zu heilen und ist eine wissenschaftlich überprüfte Behandlungsmethode. Die Bezeichnung „Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut“ ist seit 1999 durch das Psychothera­peutengesetz eine geschützte Berufsbezeichnung, die nur diejenigen verwenden dürfen, die über eine Approbation verfügen (staatliche Erlaubnis zur Ausübung des Heilberufes, wie auch bei den ärztlichen Fachrichtungen). Ein/ Eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/ in hat nach abgeschlossenem Studium der Psychologie oder Pädagogik eine langjährige Therapieausbildung an einer staatlich anerkannten Ausbildungsstelle absolviert. Folgende drei wissenschaftlich anerkannte Verfahren für Psychotherapie bei Kindern und Jugendli­chen sind zugelassen:
  • Verhaltenstherapie
  • Psychoanalyse
  • Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie

Was ist speziell Verhaltenstherapie?

Im Mittelpunkt der verhaltenstherapeutischen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie steht die unmittelbare Behandlung der psychischen Beschwerden. Dazu wird besprochen, wann die Beschwerden auftreten und was sie auslöst (Verhaltensanalyse). Der/ die Psychotherapeut/ in beobachtet dazu das Verhalten des Kindes im Spiel oder bei gestellten Aufgaben, oder führt Gespräche, insbesondere mit Jugendlichen, in denen es um konkret erlebte Situationen geht. Hierbei werden Gedanken, Gefühle und körperliche Empfindungen ausgedrückt. Der Behandlungsplan orientiert sich an der Vehaltensanalyse (sh. oben). Im Gegensatz zu den Anfängen der Verhaltenstherapie, wird mittlerweile unter „Verhalten“ nicht nur das von außen beobachtbare Verhalten verstanden, sondern ebenso das eigene Erleben (Gedanken, Gefühle, körperliche Empfindungen). Bei der Erörterung der Ursachen spielen nicht nur im engeren Sinn unmittelbar auslösende und aufrechthaltende Bedingungen eine Rolle, sondern auch im weiteren Sinn funktionale Zusammenhänge zwischen dem problematischen Verhalten und dem Familiensystem und dem sozialen System. Angepasst an den Entwicklungsstand des Kindes/ des Jugendlichen und dessen Lebensumstände erarbeitet der/ die Psychotherapeut/ in mit dem Kind/ Jugendlichen Möglichkeiten, Faktoren zu verändern, welche zu den psychischen Störungen beitragen. In der Verhaltenstherapie gibt es bezogen auf verschiedene psychische Störungen spezielle Methoden, deren Effektivität wissenschaftlich nachgewiesen ist. So wird z.B. bei Angststörungen mit sogenannten Konfrontationsmethoden gearbeitet, bei depressiver Episode mit sogenannten kognitiven Methoden. Dies geschieht in Orientierung an den Leitlinien zur Behandlung psychischer Störungen (Arbeitsgemeinschaft der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften). In der Kinder- und Jugendlichenverhaltenstherapie werden die Eltern in der Regel einbezogen, damit auch familiäre Lösungsstrategien entwickelt werden können.

Wie lange dauert die Therapie?

Zunächst finden in jedem Fall 5 Termine in wöchentlichem Abstand statt (sogen. „probatorische Sitzungen“). Eine Therapiestunde dauert 50 min., eine Doppelstunde 100 min. Darauf folgen bei Kurzzeittherapie 25 Therapiestunden bzw. bei Langzeittherapie 45 Therapiestunden mit Möglichkeit auf Verlängerung. Zusätzlich finden Termine mit den Eltern/ ggf. weiteren Bezugspersonen statt (in der Regel im Verhältnis 1:4 zu den Einzelsitzungen). Demzufolge wäre von einer Gesamtdauer von mindestens acht Monaten auszugehen. Gegen Therapieende sind auch Termine in größeren Abständen möglich, so dass ein Behandlungszeitraum von etwa einem Jahr realistisch ist.

Kann die Therapie nach den ersten fünf „Probesitzungen“ gleich fortgesetzt werden?

Ja, aber möglicherweise erst 2-3 Wochen später. Nach der diagnostischen Phase/ den probatorischen Sitzungen verfasst der Psychotherapeut/ die Psychotherapeutin einen Antrag auf Kurz- bzw. Langzeittherapie bei einem von der Krankenkasse gestellten unabhängigen Gutachter. Dies erfolgt in anonymisierter Form und der Gutachter entscheidet über die Genehmi­gung der beantragten Therapie.
Info: Das Gutachterverfahren stellt einen Teil der Strukturqualität von medizinischen Maßnahmen im Gesundheitssystem dar. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung bestellt im Einvernehmen mit den Bundesverbänden der Krankenkassen die z.B. im verhaltenstherapeutischen Verfahren tätigen Gutach­ter für die Dauer von fünf Jahren. Es werden außerdem Obergutachter bestellt, die dann von den Krankenkassen angerufen werden können, wenn ein Versicherter Einspruch gegen einen ablehnenden Bescheid einlegt.

Bis zu welcher Altersgrenze kann die Therapie durchgeführt werden?

Die Altersgrenze für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie liegt bei 21 Jahren.

Wie melde ich mich an?

Am besten per e-mail (kontakt@melba-psychotherapie.de) oder telefonisch (0385 77876-70). Ich melde mich dann schnellstmöglich zurück zur Terminvereinbarung.

Können sich Jugendliche ohne Einwilligung ihrer Eltern anmelden?

Ja! Jugendliche, die das 15. Lebensjahr vollendet haben (15. Geburtstag) und über die Familie mitversi­chert sind, können die Leistungen der Krankenkasse selbstständig beantragen (§ 36 Abs. 1 SGB I).

Was bedeutet Schweigepflicht?

Ein Psychotherapeut unterliegt der Schweigepflicht und darf nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Patienten/ der Patientin, der Eltern oder der Sorgeberechtigten andere Personen mit einbeziehen und über die Therapie informieren.