Kann die Therapie nach den ersten fünf „Probesitzungen“ gleich fortgesetzt werden?

Ja, aber möglicherweise erst 2-3 Wochen später.

Nach der diagnostischen Phase/ den probatorischen Sitzungen verfasst der Psychotherapeut/ die Psychotherapeutin einen Antrag auf Kurz- bzw. Langzeittherapie bei einem von der Krankenkasse gestellten unabhängigen Gutachter. Dies erfolgt in anonymisierter Form und der Gutachter entscheidet über die Genehmi­gung der beantragten Therapie.

Info: Das Gutachterverfahren stellt einen Teil der Strukturqualität von medizinischen Maßnahmen im Gesundheitssystem dar. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung bestellt im Einvernehmen mit den Bundesverbänden der Krankenkassen die z.B. im verhaltenstherapeutischen Verfahren tätigen Gutach­ter für die Dauer von fünf Jahren. Es werden außerdem Obergutachter bestellt, die dann von den Krankenkassen angerufen werden können, wenn ein Versicherter Einspruch gegen einen ablehnenden Bescheid einlegt.