Können sich Jugendliche ohne Einwilligung ihrer Eltern anmelden?

Ja!

Jugendliche, die das 15. Lebensjahr vollendet haben (15. Geburtstag) und über die Familie mitversi­chert sind, können die Leistungen der Krankenkasse selbstständig beantragen (§ 36 Abs. 1 SGB I).