Was ist Psychotherapie?

Nach dem Psychotherapeutengesetz ist Psychotherapie „jede mittels wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist“.

Psychotherapie hat demzufolge den Zweck, psychische Störungen zu lindern und zu heilen und ist eine wissenschaftlich überprüfte Behandlungsmethode.

Die Bezeichnung „Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut“ ist seit 1999 durch das Psychothera­peutengesetz eine geschützte Berufsbezeichnung, die nur diejenigen verwenden dürfen, die über eine Approbation verfügen (staatliche Erlaubnis zur Ausübung des Heilberufes, wie auch bei den ärztlichen Fachrichtungen).

Ein/ Eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/ in hat nach abgeschlossenem Studium der Psychologie oder Pädagogik eine langjährige Therapieausbildung an einer staatlich anerkannten Ausbildungsstelle absolviert.

Folgende drei wissenschaftlich anerkannte Verfahren für Psychotherapie bei Kindern und Jugendli­chen sind zugelassen:

  • Verhaltenstherapie
  • Psychoanalyse
  • Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie